Baumaschinenführer gemäß DGUV-R 100-500
Die berufsgenossenschaftliche Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (DGUV-R 100-500) fordert, dass die Maschinenführer von Erdbaumaschinen (wie z. B. Radladern und Baggern) einen qualifizierten Nachweis ihrer Befähigung besitzen müssen.
Hierzu bieten wir eine zweitägige Schulung an.
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