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Erdbewegungsmaschinenführer

Baumaschinenführer gemäß DGUV-R 100-500

Die berufsgenossenschaftliche Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (DGUV-R 100-500) fordert, dass die Maschinenführer von Erdbaumaschinen (wie z. B. Radladern und Baggern) einen qualifizierten Nachweis ihrer Befähigung besitzen müssen. Hierzu bieten wir eine zweitägige Schulung an.

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Sicherheitsunterweisung für Baumaschinenführer nach DGUV-BGV A1 § 4

Jeder Bediener muss einmal jährlich in seiner Tätigkeit unterwiesen werden. Wir bieten eine eintägige Sicherheitsschulung / Unterweisung für Baumaschinenführer an.

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